Transportversicherung


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Versicherung Nienburg

Transportversicherung: reine Formalität oder absolute Notwendigkeit?

Beim Transport von Gütern kann vieles schief gehen. Unternehmen, die den Transport ihrer Produkte an einen professionellen Spediteur oder Frachtführer auslagern, glauben oft fälschlicherweise, dass der Dienstleister für Schäden vollumfänglich haftet. Im unglücklichen Fall, dass doch einmal Probleme auftreten, wird ihnen eine Reihe von Bedingungen vorgelegt, die für Laien nicht nachvollziehbar sind.

In diesem Artikel möchte Ich aufzeigen, was Sie beachten müssen, welche Risiken beim Warentransport am häufigsten auftreten und wann es sinnvoll ist, eine Transportversicherung abzuschließen.

Wissenswerte zur Transportversicherung

Wenn Sie ein Logistikunternehmen für den Transport Ihrer Güter einsetzen, ist es wichtig, ein klares Verständnis der Probleme zu haben, die Sie im Falle von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl haben werden. Es gibt Standardvereinbarungen, und es kann nützlich sein, die Bedeutung bestimmter Fachbegriffe zu kennen. Wichtige Begriffe sind unter anderem:

Transportversicherungsschutz

Wenn der Wert Ihrer Sendung höher ist als der Höchstbetrag, für den Ihr Spediteur oder Frachtführer haftet, ist es ratsam, sich nach einer Transportversicherung zu erkundigen. Eine Transportversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie im Falle eines Transportschadens eine volle Entschädigung in Höhe des auf der Verkaufsrechnung ausgewiesenen Wertes erhalten. Wenn es keine Rechnung gibt, wird der Marktwert zur Bestimmung des Betrags herangezogen. Selbstverständlich werden auch die Transportkosten erstattet.

Es liegt in der Verantwortung des Versenders, eine
Versicherung zu vereinbaren, falls erforderlich. In einigen Fällen wird der Spediteur oder Frachtführer den Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, die Fracht zu versichern.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt unter anderem von mehreren Faktoren ab:

  • Wer der Ware
  • Transportziel (Europa,weltweit)
  • Die ausgewählte Transportart

Was sind die Risiken und welche Verfahren sind damit verbunden?

Dazu gehören Waren, die beim Transport zerkratzt, verbeult oder nass werden. Der Versender ist dafür verantwortlich, dass die Sendung angemessen verpackt wird. Wenn eine Sendung beim Empfang durch den Frachtführer beschädigt oder unzureichend verpackt ist, vermerkt der Frachtführer diese Tatsache auf dem Konnossement oder der Transportvereinbarung. Sind die Güter bei der Übernahme durch den Empfänger sichtbar beschädigt, muss der Frachtführer bei Luft- oder Seefracht direkt haftbar gemacht werden. Im Falle des Straßentransports reicht ein Vermerk auf dem Konnossement aus.

Ist der Schaden an der Sendung nicht sofort sichtbar, muss der Frachtführer bei Luft- oder Seefracht innerhalb einer gewissen Zeit, haftbar gemacht werden. Die Waren werden in der Regel auch bei Beschädigung dem Empfänger zugestellt, es sei denn, die Fortsetzung des Transports ist sinnlos oder unmöglich.

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verlorene oder gestohlene Güter

Dazu gehört der Verlust oder der nachweisliche Diebstahl eines Teils oder der gesamten Sendung. In diesem Fall ist es wichtig, nachzuweisen, dass der Verlust oder Diebstahl während des Transports der Güter erfolgt ist. Grundsätzlich wird ein Verlust mit einem Vermerk auf dem Konnossement oder dem Transportvertrag angezeigt, in dem Inhalt und Mengen der Sendung aufgeführt sind. Der Frachtführer unterzeichnet das Konnossement oder den Beförderungsvertrag bei Erhalt der Sendung. Stellt der Empfänger bei der Übernahme einen Verlust fest und vermerkt diesen auf dem Konnossement oder dem Beförderungsvertrag, so dient dies grundsätzlich als ausreichender Beweis dafür, dass der Verlust während der Beförderung entstanden ist.

Der Diebstahl muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mit Hilfe von Videoaufnahmen. Ein Diebstahl muss immer der Polizei gemeldet werden, wobei die Verantwortung dafür bei demjenigen liegt, der zum Zeitpunkt des Diebstahls für die Sendung verantwortlich war. Gibt es keinen tatsächlichen Beweis für einen Diebstahl, wird der Vorfall als Verlust behandelt. Geht nur ein Teil der Sendung verloren oder wird sie gestohlen, wird der Betroffene anteilig entschädigt. Bei Verlust oder Diebstahl von Luft- oder Seefracht muss der Frachtführer direkt haftbar gemacht werden. Für den Straßentransport genügt ein Vermerk auf dem Konnossement.

verspätungen

Eine verspätete Lieferung von Waren kann manchmal zu finanziellen Verlusten beim Versender führen, die als "Folgeschäden" oder "Sonderschäden" bezeichnet werden. Frachtführer und Spediteure übernehmen fast nie die Haftung für solche Schäden. Sie sind höchstens verpflichtet, die entstandenen Frachtkosten zu erstatten, wenn Fehler oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Eine Versicherung gegen Folgeschäden ist in der Regel nicht möglich. Dies liegt daran, dass es schwierig ist, das genaue Ausmaß solcher Verluste zu quantifizieren und das damit verbundene Risiko abzuschätzen.

Eine Klage wegen Beschäftigung, Verlust oder Diebstahl einreichen?

​Um den Spediteur haftbar zu machen, ist es notwendig, innerhalb einer bestimmten Frist eine Klage wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl einzureichen. Bei nicht versicherten Sendungen, die als See- oder Luftfracht transportiert werden, muss der Absender innerhalb von zwei Jahren Schadenersatzansprüche geltend machen. Für den Straßentransport ist der entsprechende Zeitraum mit nur einem Jahr kürzer.
Wenn die Sendung versichert war, muss der Versender zunächst den Frachtführer haftbar machen und sich dann mit der Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen, um einen Anspruch geltend zu machen. Die Frist für die Anmeldung eines Anspruchs variiert von einer Versicherungspolice zur anderen. Wenn der Anspruch genehmigt wird, erstattet die Versicherungsgesellschaft den vollen Wert auf der Grundlage der Verkaufsrechnung. Wenn es keine Rechnung gibt, wird der Marktwert zur Bestimmung des Betrags herangezogen. Die Versicherungsgesellschaft wiederum macht den Frachtführer für die Erstattung der entsprechenden Kosten verantwortlich.

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